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Ruhestand

Rente mit 63: Abschläge ausgleichen?

Wer früher in Rente geht, bekommt dauerhaft weniger. Diese Abschläge lassen sich durch eine Sonderzahlung ausgleichen. Wie das funktioniert – und wann es sich lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorzeitiger Rentenbeginn kostet 0,3 % Abschlag pro Monat – dauerhaft. Drei Jahre früher = 10,8 %.
  • Nach § 187a SGB VI kannst du die Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
  • Ab 50: besondere Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen – sie nennt deinen Ausgleichsbetrag.
  • Die Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar – stark in Jahren mit hohem Einkommen.
  • Du musst danach nicht früher gehen: Gehst du regulär, erhöht die Einzahlung deine Rente.

Wie Abschläge entstehen

Gehst du vor deiner regulären Altersgrenze in Rente, kürzt die Deutsche Rentenversicherung deine Rente um 0,3 Prozent für jeden Monat, den du früher beginnst – dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Drei Jahre früher heißen also 10,8 Prozent weniger.

Die bekannte „Rente mit 63“ sind eigentlich zwei Wege: Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) ist ab 63 möglich, aber mit Abschlägen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist abschlagsfrei – je nach Jahrgang aber erst später als mit 63.

Die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI

  • Ab 50 kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft beantragen. Darin steht, welche Summe die Abschläge bei deinem Wunsch-Rentenbeginn ausgleichen würde.
  • Du kannst einmalig oder in Teilbeträgen einzahlen – verteilt über mehrere Jahre bis zum Rentenstart.
  • Du bist nicht verpflichtet, wirklich früher zu gehen. Gehst du regulär, erhöht die Einzahlung stattdessen deine Rente.
  • Ausgleichszahlungen sind im Jahr der Zahlung als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar – gerade in Jahren mit hohem Einkommen (etwa bei einer Abfindung) senkt das die effektiven Kosten deutlich. Die konkrete Wirkung gehört zu deinem Steuerberater.

Was der frühe Start kostet – ein Beispiel

Rente zur regulären Altersgrenze2.000 € im Monat
Vorzeitiger Beginn36 Monate früher
Abschlag (36 × 0,3 %)10,8 %
Gekürzte Rente1.784 € im Monat

Dauerhafte Differenz: rund 216 € im Monat – über 20 Jahre Rentenbezug etwa 52.000 €.

Vereinfacht, ohne Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben. Deine tatsächlichen Werte stehen in deiner Rentenauskunft.

Was dagegen sprechen kann

Eine höhere gesetzliche Rente ist lebenslang sicher und wird angepasst – ein realer Wert, den kaum ein Produkt bietet. Aber das Geld ist unwiderruflich gebunden: nicht verfügbar, nicht vererbbar wie ein Depot. Wer Liquidität für Pflege, Umbau oder die Familie braucht, sollte das mitdenken. Die Frage ist deshalb nie „Ausgleichszahlung ja oder nein“, sondern: Wie viel Sicherheit brauchst du, wie viel Flexibilität willst du behalten? Das zeigt nur das Gesamtbild aus Renten, Vermögen und Ausgaben – etwa in einer Ruhestandsplanung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bei der Deutschen Rentenversicherung: die besondere Rentenauskunft nach § 109 SGB VI, ab 50 kostenlos. Sie nennt den konkreten Ausgleichsbetrag für deinen Wunschtermin und ist die Grundlage jeder Überlegung.
Nein. Entscheidest du dich später anders, erhöht die Einzahlung deine reguläre Rente. Das Geld ist nicht verloren – aber es bleibt in der Rentenversicherung gebunden.
Ja, Teilzahlungen bis zum Rentenbeginn sind möglich – oft genutzt, um die steuerliche Absetzbarkeit über mehrere Jahre zu verteilen.
Wir betten die Entscheidung in deine Ruhestandsplanung ein: Lebenserwartung, Steuern, Liquidität und die Alternative „selbst anlegen“ – durchgerechnet statt gefühlt.

Noch Fragen zu deiner Situation?

Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was für dich sinnvoll ist – unverbindlich und auf Augenhöhe.

Zuletzt aktualisiert: · Fachlich verantwortlich: Phillip